laut unserer Satzung müssten wir bis zum 31.05.2020 eine Mitgliederversammlung einberufen und den Vorstand neu wählen. Doch laut Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen dürfen z.Z. keine Versammlungen abgehalten werden.
Laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 gibt es folgende Ausnahmeregelung:
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